Stand-Probleme nicht nur zur Weihnachtszeit
Amt für öffentliche Ordnung verbannt den "REHA-Verein" vom Rathausplatz
Ein am Rathausplatz ansässiger Einzelhändler und ein an der Schusterstraße liegendes Kaufhaus ... den Bürgermeister gebeten, den REHA-Stand aus ihrer Nachbarschaft zu entfernen.
Und es dauerte nicht lange, bis die Stadt den Stand tatsächlich verbot.
Informieren will der Verein:
- über die Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung seelisch kranker Menschen ebenso wie
- über die behördlichen Einschränkungen, die sie dabei behindern.
Begründung des Verkaufsverbots
- “ Rücksicht auf die Erhaltung eines schönen Innenstadtbildes ”
- " Die Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, nicht übermäßig durch Informations- und Verkaufsstände im öffentlichen Verkehrsraum behindert zu werden. "
Beide Seiten einigten sich vor einem Jahr jedoch darauf:
- Der Informationsstand kann auf dem Rathausplatz stehen.
- Der Verkauf wird eingestellt.
- Auf dem Rathausplatz darf über das Verkaufsverbot informiert werden.
- Die vom Verkaufsverbot betroffene Ware darf am Stand gezeigt werden.
- Selbstbedienung ist nicht verboten.
- Es darf gespendet werden.