Der Werkstattlohn im Arbeitsbereich setzt sich aus einem festen Grundlohn sowie Leistungslohn und ggf. AföG (Arbeitsförderungsgeld) zusammen.
Darüber hinaus ist jede(r) unabhängig vom erhaltenen Lohn in einer Höhe rentenversichert, als wenn er/sie 2.716 Euro monatlich verdienen würde.
Nach 20 Jahren Werkstattbesuch sind diese Personen berechtigt, eine Altersente in entsprechender Höhe zu beziehen.
Der Leistungslohn ist abhängig von der Einteilung in eine Lohngruppe.
Diese Einteilung ist abhängig von der Bewertung nach mehreren Kriterien wie z.B.
- Verantwortungsbewusstsein,
- soziales Engagement,
- Arbeitsmotivation,
- Hilfsbereitschaft,
- eigenverantwortliches Arbeiten,
- Einhalten von Arbeits- und Pausenzeiten,
- Arbeitsgeschwindigkeit,
- Fehlerfreiheit.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fahrgeld sowie für Grundsicherungsempfänger vom Amt eine Erstattung des Betrages für das Mittagessen zu erhalten.
Zudem können, je nach Jahresergebnis der Werkstätten, Prämien ausgeschüttet werden.